Normung DIN 18008

Aus Sicht des Ausschusses sind, wie unter Abschnitt 5.1.4 formuliert, „frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“ Damit ist indirekt bestimmt, dass im Rahmen der planerisch festzulegenden Einflussgrößen auch der Glasbruch bzw. der unsachgemäße Umgang mit Glas durch die normative Festlegung den Benutzer vor Schäden schützen soll.

Mit der neuen Regel würde Deutschland auch nur bestehende Anforderungen, die es schon in anderen europäischen Ländern gäbe, einführen, so eines der Argumente. Es habe auch keine Kampfabstimmung gegeben, sondern die Entscheidung sei in großem Konsens erfolgt. Aus Sicht des Normenausschusses gibt es eine Vielzahl von Hinweisen, die die Forderung begrüßen. Teilweise seien auch höhere Grenzen als 0,8 m gewünscht worden.

 

Quelle: https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/auf-nummer-sicher-mit-nutzen/

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